BITTE VOR DEM AUSFÜLLEN AUFMERKSAM LESEN
· Mit diesem System können Anzeigen nur bei der Spanischen Nationalpolizei (CUERPO NACIONAL DE POLICÍA) gemacht werden.
· Lesen Sie bitte vor Beginn aufmerksam die Anweisungen durch; in jedem Programmfenster des Formulars steht Ihnen ein Hilfeknopf zur Verfügung, der Ihnen das Ausfüllen der Anzeige erleichtert.
· Folgen Sie den Programmschritten um Ihre Anzeige auszufüllen; die Felder IN FETTSCHRIFT sind Pflichtfelder.
· Benutzen Sie im Zweifelsfall den Hilfeknopf .
· Sobald Sie die Anzeige vervollständigt haben, weisst Ihnen das System eine Bearbeitungsnummer zu; schreiben Sie diese Nummer auf und geben Sie sie in der Dienststelle an, wenn Sie Ihre Anzeige unterschrieben wollen.
· Sie müssen Ihre Anzeige in der Dienststelle Ihrer Wahl so bald wie mögliche, in maximal 72 Stunden, unterschreiben.
· Die Anzeige hat keinen juristischen Wert wenn sie nicht in der Dienststelle vom Antragsteller unterschrieben worden ist.
· Beachten Sie, dass prinzipiell, ausser aufgrund dienstlicher Erfordernisse, Intenetanzeigen Vorrang haben.
RECHTSHINWEIS
Der Anzeigeerstatter ist über die gesetztliche Pflicht informiert worden, die Wahrheit zu sagen (Art.433 span StPO); wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt oder wissentlich eine Tat vortäuscht (Art. 456 span. StGb), vortäuscht Täter oder Opfer einer Straftat zu sein (Art.457 span. StGb), oder wissentlich eine Falschaussage macht (Art.458 span. StGb), kann strafrechtlich Verfolgt werden.
Datenschutzgesetz: Die persönlichen Informationen (Personalien), die im Formular aufgeführt sind, können nur für polizieliche Zwecke und für die Anzeige genutzt werden. Die Datei, in die diese eingeführt werden, unterliegt dem Organischen Gesetz 15/1999, vom 13, Dezember über den Schutz personenbezogener Daten..
*Wird einer besonderen Bearbeitung auf der Dienststelle unterzogen und erfordert eine persönliche, direkte, sofortige und spezialisierte Betreuung.
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